FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen von Eltern, Kindern und Jugendlichen, Jugendamt und Spender*innen.
Gerne möchten wir Ihre Fragen zum Zentrum guterhirte und zu unserer Arbeit beantworten.
Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns einfach!
Wir laden Sie dazu gerne zu unserem jährlichen Sommerfest ein. Bei gutem Wetter findet es auf unserer „Hexenwiese“ in der Prittwitzstr. 44 statt, bei schlechtem Wetter direkt in unserem Zentrum. In beiden Fällen können Sie uns hier Ihre Fragen stellen, Gespräche führen und unsere Kollegen und Kolleginnen näher kennenlernen. Besuchen Sie regelmäßig unseren Nachrichten-Bereich oder folgen Sie uns in Social Media, um rechtzeitig vom nächsten Termin zu erfahren.
Bis dahin können Sie sich natürlich jederzeit auf unserer Website über unsere Arbeit informieren.
Fragen zur Kindertageseinrichtung
Die Anmeldung für einen Krippe- oder Kitaplatz läuft zentral über das „Kita-Portal“ der Stadt Ulm. Anders als dort geschrieben, ist es nicht notwendig, dass Sie sich zusätzlich telefonisch bei uns melden oder ein Gespräch vereinbaren. Wir bevorzugen Kinder von Alleinerziehenden, Studierenden oder aus unseren Wohngruppen.
Durch die altersübergreifenden Kitagruppen nehmen wir in der Regel nur unter 3-jährige Kinder auf und können nur sehr begrenzt ältere Kinder neu aufzunehmen. Meist gegen Ende des Kalenderjahres/zu Beginn des neuen Jahres werden diejenigen Eltern informiert, die einen Platz für ihr Kind erhalten haben.
Die Elternbeiträge sind identisch mit den Beiträgen der Stadt Ulm, die sich am Betreuungsbaustein, dem Haushaltseinkommen und etwaigen Geschwisterkindern bemessen. Auf der Homepage der Stadt Ulm finden Sie mehr Informationen zu den Elternbeiträgen. Zusätzlich erheben wir eine monatliche Essensgeldpauschale.
Wir bieten in der Regel nur dann individuelle Termine an, wenn wir freie Plätze haben. Gerne laden wir alle Interessierten zu unserem Frühlingsfest ein, das jährlich im April oder Mai stattfindet. Der Termin wird auf der Homepage bekannt gegeben oder kann per E-Mail erfragt werden.
Fragen von Eltern, Kindern und Jugendlichen
An fünf Tagen in der Woche erhalten unsere stationär und teilstationär betreuten Kinder und Jugendliche und die Kinder unsere Kindertageseinrichtung ein warmes Mittagessen aus unserer hauseigenen Küche. Dort wird ausgewogen und ernährungsbewusst gekocht.
Auf den Gruppen wird am Wochenende selbst gekocht. Abends gibt es oft Vesper in gemeinsamer Runde.
Auf den Gruppen gibt es Regelungen, die individuell angepasst werden. Alle Regelungen werden gemeinsam mit den Sorgeberechtigten besprochen.
Natürlich! Wir kooperieren mit den Vereinen und haben auch interne Angebote, die die Kinder und Jugendlichen nutzen können.
Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Ihr zuständiges Jugendamt.
Das hängt von den individuellen Maßnahmen ab. Als Eltern zahlen Sie die Angebote in der Regel selten vollständig selbst. Je nach Fall werden die Kosten komplett vom Jugendamt getragen oder zu einem Teil. Einen kleinen Teil unserer Angebote können Sie als Selbstzahler auch direkt in Anspruch nehmen.
Generell gilt: Als Eltern haben Sie ein Recht darauf, sich bei der Erziehung Ihrer Kinder Unterstützung über das Jugendamt zu holen. Das ist so im Sozialgesetzbuch VIII verankert.
In der Regel ist dies sehr gewünscht und Sie sind ein wichtiger Teil der Hilfe. Die genauen Regelungen werden in Ansprache mit dem Jugendamt festgelegt.
Die genauen Regelungen werden in Absprache mit dem Jugendamt festgelegt.
In der Regel besuchen die Kinder und Jugendlichen Sie zuhause.
Das ist ganz individuell. Die Perspektive ist immer Thema im halbjährlichen Hilfeplan, der gemeinsam mit dem Jugendamt, den Sorgeberechtigten und uns festgelegt wird.
Wir achten bei der Einteilung unserer Mitarbeiter*innen darauf, dass es eine möglichst genaue Passung zwischen Fachkräften und Kindern/Jugendlichen/Familien gibt. Das betrifft unter anderem die Persönlichkeit, das Alter, das Geschlecht sowie die Erfahrungen und etwaige Zusatzausbildungen.
Die Stadt Ulm hat ein Portal zur Vergabe von Kindergarten- und Kitaplätzen. Melden Sie sich dort an und geben Sie dort Ihr Interesse an unserer Einrichtung an. Die Vergabe erfolgt dann über uns.
Bevorzugt werden Kinder von Alleinerziehenden, von Studierenden oder von Eltern, die beide berufstätig sind.
Stellt die Schule oder die Schulsozialarbeit einen Bedarf fest, koordiniert diese die Soziale Gruppenarbeit mit Ihnen als Eltern und mit dem Jugendamt. Das Jugendamt empfiehlt einen passenden Träger, wie zum Beispiel das Zentrum guterhirte.
Fragen von Jugendämtern
Ja, das ist grundsätzlich beides möglich. Besonders im stationären Bereich ist dies sogar sehr gewünscht. Kontaktieren Sie gerne die Ansprechpartner unserer Stationären Angebote oder unserer Ambulanten Angebote, um einen Termin zu vereinbaren.
Wir sind gem. § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Gem. § 78a ff. haben wir mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung abgeschlossen.
Ja, es gibt bei uns ION-Plätze für Kinder und Jugendliche, die sofort Hilfe brauchen.
Im guterhirten kann eine ION auf Entscheidung des Jugendamts nur in Zustimmung unseres zuständigen Leitenden Fachdienstes bzw. unseres Bereitschaftsdienstes erfolgen.
Bitte kontaktieren Sie für ION-Anfragen unsere Leitenden Fachdienste oder unser Sekretariat.
Kontaktangaben für ION-Anfragen finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.
Fragen von Spender*innen
Durch Spendenmittel können Sie einen Beitrag dazu leisten, dass sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche eine Chance auf Partizipation in unserer Gesellschaft bekommen.
Hier geht es z. B. um erlebnis-/freizeitpädagogische oder tiergestützte Angebote außerhalb des normalen Gruppenalltags. Wir finanzieren mit Spenden z.B. auch Nachhilfeunterricht unserer Klient*innen, Kauf von medizinisch notwendigen, aber nicht finanzierten Hilfsmitteln wie Brillen, Teilhabe an zusätzlichen Bildungsangeboten, an musikalischen oder sportlichen Angeboten, usw.
Um Ihre Spenden bestmöglich zu verteilen, gibt es einen internen Prozess zur Spendenverwendung. Wir klären dabei ab, ob ein wirklicher Bedarf vorliegt. Außerdem prüfen wir, ob ggf. eine andere Finanzierung möglich ist. So garantieren wir einen verantwortungsvollen Umgang mit den uns anvertrauten Spendengeldern.
Einen detaillierten Überblick darüber erhalten Sie auf der Seite Spenden & Engagement.
Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ulm,
Stnr. 88043/42007, vom 27.01.2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG gemeinnützig anerkannt und zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.
Nach Eingang Ihrer Spende bekommen Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung zugesandt. Bitte achten Sie auf die Angabe Ihrer vollständigen Adresse auf dem Überweisungsträger.
Hilfreich ist es für uns, wenn Sie Ihre Spende ohne Angabe eines Zweckes abgeben. So können wir ganz individuell entscheiden, wo Ihre Unterstützung gerade am dringendsten benötigt wird.
Natürlich können Sie auch sehr gerne zweckgebunden an uns spenden. Ihre Spende kommt dann immer dem angegebenen Zweck zugute. Falls der „Spendenzweck“ für Sie noch nicht ganz klar ist, melden Sie sich sehr gerne bei uns, wir helfen gerne weiter.
Kontaktieren Sie uns –
Wir sind für Sie da
Unsere Verwaltung nimmt gerne Ihre Anfragen entgegen. Bei Fallanfragen wenden Sie sich bitte an unsere Leitenden Fachdienste.
Sekretariat
Öffnungzeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag
08.30 – 12.00 Uhr
Für Jugendämter
ION-Anfragen:
Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Spenden
für das Zentrum
Sie möchten etwas Gutes tun und eine Organisation in Ihrer Heimatregion unterstützen?
Wir freuen uns über jeden Beitrag! Die Grundversorgung der Kinder, Jugendlichen und Familien in unserem Zentrum deckt der Staat ab. Mit Ihren Spenden finanzieren Sie alles, was darüber hinausgeht, wie zum Beispiel Freizeitausflüge oder Nachhilfeunterricht.
Ob finanzielle Unterstützung, Sachspenden oder eigene Ideen – machen Sie einen Unterschied!
Aktuelle Nachrichten
Ob Bauvorhaben, Ausflüge oder eigene Veranstaltungen wie unser jährliches Sommerfest – erfahren Sie, was gerade im Zentrum guterhirte passiert.
Was uns antreibt
Die Vision des Zentrums guterhirte ist es, jedem jungen Menschen ein eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Leben zu ermöglichen.
Wir haben es uns deshalb zur Aufgabe gemacht, die Selbstbefähigung von Kindern, Jugendlichen und Familien zu fördern. Das tun wir mit passgenauen Angeboten für Familien in schwierigen Lebenssituationen.